Durch den Wahlpflichtunterricht können und sollen sich Schülerinnen auf ein Profil festlegen. Nach der Wahl der 2. Fremdsprache zur Klasse 7, am Gymnasium Borghorst stehen Französisch oder/und Latein zur Wahl, soll für die Klassen 9 und 10 ein Fach aus den Bereichen MINT oder Gesellschaftswissenschaften gewählt bzw. der Bereich der Sprachen vertieft werden.

Was ist der Wahlpflichtbereich II (WPU)?

Der Wahlpflichtbereich II umfasst eine bestimmte Anzahl von Fächern der Fächergruppe II (s.u.). Jedes Gymnasium kann dabei eigene Schwerpunkte setzen. Die Fächer werden in klassenübergreifenden Kursen unterrichtet. Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Pflicht aber auch die Möglichkeit eine Wahl zu treffen. Die Wahl ist für die Jahrgangsstufen 9 und 10 verbindlich und findet gegen Ende der Jahrgangsstufe 8 (um die Osterferien herum) statt. Eine Umwahl ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

Welche Chancen bietet der Wahlpflichtunterricht in Jg. 9 und 10?

Die Schülerinnen und Schülern können und sollen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten unserer Schule einen an ihren persönlichen Begabungen und Interessen ausgerichteten eigenen (fachlichen) Schwerpunkt setzen. Dieses kann zur Profilierung der Schullaufbahn beitragen und steht mithin auch in Ergänzung der Wahlen zum Wahlpflichtunterricht I (2. Fremdsprache) in der Klasse 7 sowie zu den weiteren Wahlmöglichkeiten mit Beginn der gymnasialen Oberstufe.

 

Welche rechtlichen Vorgaben bestehen zum Wahlpflichtunterricht?

  • Fächerangebot
    Die Schule bietet mindestens eine Fremdsprache sowie das Fach Informatik an. Daneben sind weitere Fächer oder Fachkombinationen zulässig.
    (APO SI NRW § 17 (3))
  • Stundenzahl
    Grundsätzlich trennt sich unser Wahlangebot in Fremdsprachen, fachinternen und fachübergreifenden Angeboten. Während die Fremdsprachen vierstündig unterrichtet werden, sind die anderen Angebote mit drei Unterrichtsstunden im Stundenplan verankert. (APO SI NRW Anlage 3)
  • Leistungsüberprüfungen
    Jedes Wahlpflichtfach ist ein schriftliches Fach und gehört zur Fächergruppe II. Es finden pro Schuljahr jeweils vier Klassenarbeiten statt, von denen eine Arbeit durch eine andere Leistungsüberprüfung ersetzt werden kann. So können neben mündlichen Prüfungen in den Fremdsprachen auch praktische Hausarbeiten mit schriftlichem Anteil o.ä. die schriftlichen Klassenarbeiten ersetzen. (APO SI NRW § 6)

Welche Ziele verfolgen die Angebote zum Wahlpflichtunterricht?
In jedem WPU-Angebot werden Kompetenzen vermittelt, die zum einen ein erweitertes Grundlagenwissen befördern und zum anderen Kenntnisse durch fachspezifische Methoden und praktische Anwendungen vertiefen sowie Einblicke in fachlichen Methoden im fachübergreifenden Unterricht ermöglichen. Genauere Ziele und Inhalte sind bei der Vorstellung der Wahlpflichtfächer einzusehen. Inhaltliche Dopplungen mit den Fächern im Pflichtbereich werden dabei vermieden.

Wie ist die Sprachenfolge am GymBo?
Am GymBo erhalten die Schülerinnen und Schüler mehrfach die Möglichkeit Fremdsprachen zu wählen.
Beim Eintritt in das Gymnasium wird Englisch zur 1. Fremdsprache. Zum Ende der 6. Klasse entscheiden sich die Schülerinnen und Schüler für Französisch oder Latein (2. Fremdsprache). Ab der 9. Klasse können alle Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtbereich eine dritte Fremdsprache wählen. Diese kann entweder Spanisch sein oder Französisch (für die Schülerinnen und Schüler, die bisher noch kein Französisch hatten. Zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe erweitern wir unser Sprachenangebot mit Spanisch als neueinsetzende Fremdsprache (3. oder ggf. 4. Fremdsprache).

  Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Klasse Oberstufe EF – Q2
1. Englisch Englisch Englisch Englisch Englisch Englisch Englisch
2.     Latein Latein Latein Latein Latein
Französisch Französisch Französisch Französisch Französisch
3.         Französisch Französisch
Spanisch Spanisch Spanisch
3./4.             Spanisch (neueinsetzend)

Welche Bedeutung hat der Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9 für die Versetzung?
Für alle Angebote im WPU II gilt, dass sie bei der Versetzung als Nebenfach gewertet werden. Das bedeutet: Eine mangelhafte Leistung muss nicht dazu beitragen, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Jahrgangsstufe wiederholen muss. Eine mangelhafte Leistung kann durch eine befriedigende Leistung in einem anderen Fach der Fächergruppe II (z.B. Sport) ausgeglichen werden. Umgekehrt gleicht eine befriedigende Leistung in Französisch als dritte Fremdsprache (Wahlpflichtbereich) nicht eine Minderleistung in Deutsch, Mathe, Englisch oder Latein aus.

Welche Angebote zum Wahlpflichtbereich II stehen zur Verfügung?

MINT:
Informatik
Naturwissenschaften (NaWi)
Gesellschaftswissenschaften:
Mensch und Gesellschaft
 
Fremdsprachen:
Spanisch (3. Fremdsprache)
Französisch (3. Fremdsprache)
 

Welche Inhalte werden in den einzelnen Angeboten behandelt und wie werden diese überprüft?
Zu jedem Angebot gibt es ein schulinternes Curriculum: