Philosophie

Philosophie (PL) „fragt nach den Prinzipien des Denkens, des Handelns und des Seienden. Dabei überprüft sie den Geltungsanspruch von Wahrheitsbehauptungen, von wissenschaftlichen und kulturellen Systemen ebenso wie von politischen und rechtlichen Ordnungen, sie untersucht die Grundsätze der Moral, die Regeln des logischen Denkens und die Grundlagen ästhetischer Wirklichkeitsentwürfe und Verfahrensweisen.“

  • "Philosophieunterricht ist dem Geist der Aufklärung und der Vernunftkultur verpflichtet. Er thematisiert […] die Grundlagen des menschlichen Wissens und Denkens, die Normen und Werte des Handelns und die Bedingungen der Wirklichkeit in ihren kulturellen, gesellschaftlichen, ökonomischen, geschichtlichen und politischen Erscheinungen.“
  • "Erziehungsziel des Philosophieunterrichts [in den Jahrgangsstufen 10/11/ (12)] ist eine vertiefte Allgemeinbildung, die Grundlage der Studierfähigkeit und der Berufsausübung ist.“

Praktische Philosophie (PP) widmet sich einer systematischen Auseinandersetzung mit Sinn- und Wertfragen, deren Beantwortungen in einer pluralen Welt nicht mehr fraglos gelten, sondern einer kognitiv und emotiv reflektierten Akzeptanz des Individuums bedürfen, um zu selbstverantwortlichem und –verantwortbarem Handeln zu führen.
Damit übernimmt PP eine wesentliche Rolle im Bemühen von Schule, ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag wahrzunehmen.

Unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer:

Frau de Sainte Maréville (DSM)

Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen zum Fach: Frau de Sainte Maréville

Hauscurriculum

Praktische Philosophie (PP) ist ein eigenständiges, verpflichtendes Unterrichtsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 und 9, die nicht an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen.

Das komplette Curriculum finden Sie unter Curr_PraktischePhilosophie.pdf. Wir behalten uns kurzfristige Änderungen vor.

Philosophie (PL) ist als Unterrichtsfach in der Oberstufe dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet und innerhalb dieses Fächerbereichs wählbar. „Schüler und Schülerinnen, die vom Religionsunterricht befreit sind, müssen Philosophie belegen (zitiert aus: Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/ Gesamtschule in NRW. Philosophie. Düsseldorf, 1999, S. 9).

Das komplette Curriculum finden Sie unter Curr_Philosophiel.pdf. Wir behalten uns kurzfristige Änderungen vor.